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Gebühren zum Transparenzregister sind rechtens

Gebühren zum Transparenzregister sind rechtens!

Die Bundesrepublik Deutschland führt nach § 18 Geldwäschegesetz (GwG) ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). In diesem Register werden nach § 20 Abs. 1 GwG auch die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine geführt.

Weitere Informationen

Rechtsanwalt Patrick R. Nessler aus St. Ingbert hat alle wichtigen Informationen in einem Newsletter für die Vereinsvorstandschaften zusammengefasst.

Unter diesem Link können interessierte Vorstände, die für den internen Bereich angemeldet sind, den Newsletter downloaden.